Fachgerechte Unterstützung bei der Beschaffung polnischer Dokumente – für deutsche Nachlasspfleger, Nachlassverwalter & Testamentsvollstrecker
Als langjährig erfahrene Anwaltskanzlei mit Sitz in Stettin, Polen, möchten wir Ihnen unsere umfassenden Dienstleistungen im Bereich der Beschaffung von Dokumenten aus polnischen Standesämtern und anderen staatlichen Institutionen vorstellen. Seit rund acht Jahren unterstützen wir erfolgreich Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker bei der Beschaffung wichtiger Unterlagen.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Geburtsurkunden,
- Heiratsurkunden,
- Sterbeurkunden,
- Taufurkunden von polnischen Kirchen,
- Dokumente aus polnischen Staatsarchiven, die 100 Jahre alt oder älter sind,
- Dokumente aus polnischen staatlichen Institutionen (z.B. Grundbuchämtern, Handelsregister).
Unsere Kanzlei arbeitet sorgfältig und zuverlässig, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente schnell und effizient bereitgestellt werden. Unser Ziel ist es, Ihnen die Arbeit zu erleichtern und eine reibungslose Abwicklung Ihrer Aufgaben zu gewährleisten.
Warum sollten Sie uns wählen?
- Erfahrung und Fachwissen:** Über acht Jahre Erfahrung in der Beschaffung polnischer Dokumente,
- Zuverlässigkeit:** Schnelle und effiziente Bereitstellung aller benötigten Unterlagen,
- Vertrauen:** Wir arbeiten eng mit polnischen Standesämtern und staatlichen Institutionen zusammen.
Dienstleistungsgebühren
Wir bemühen uns darum, dass die Beschaffung von verschiedenen Dokumenten für unsere Mandanten keine übermäßigen Kosten nach sich zieht. Die Gebühren für die Beschaffung von verschiedenen Dokumenten aus Polen werden individuell vereinbart, je nach dem Kompliziertheitsgrad der Angelegenheit. Fragen bezüglich der Dienstleistungsgebühren richten Sie bitte an uns per E-Mail.
Die für die Erledigung der Angelegenheit notwendige Zeit
Unsere Kanzlei bemüht sich, alle Aufträge unverzüglich nach Zahlungseingang auf unser Konto auszuführen. Die für den Erwerb der Abschrift notwendige Zeit hängt meistens von der Ausführung der Anträge durch die jeweiligen Institutionen ab, an die die Anträge gerichtet wurden. Die Ausführung eines Antrags dauert durchschnittlich ca. drei Wochen. Dazu muss die notwendige Zeit für die Postsendung von unserer Kanzlei an Sie zugerechnet werden.
Falls Sie an einer Zusammenarbeit interessiert sind oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 004915750184162 oder per E-Mail zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, Ihre Aufgaben schneller und einfacher zu erledigen.
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