Das Dokument, das Betrieb der gewerblichen Tätigkeit in Polen in Form einer Einzelfirma bestätigt, ist eben Bescheinigung über die Eintragung ins Zentralregister der gewerblichen Tätigkeit – Zentralverzeichnis und Information über die Gewerbliche Tätigkeit (poln. Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej, kurz CEIDG).
Bescheinigung über die Eintragung ins Zentralregister der gewerblichen Tätigkeit – Zentralverzeichnis und Information über die Gewerbliche Tätigkeit (poln. Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej, kurz CEIDG) aus Polen, individuelle gewerbliche Tätigkeit in Polen.
Verkauf von Waren oder Anbieten von Dienstleistungen bedürfen einer Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit. In Polen wurden zwei Unternehmerregister geschaffen, d.h. CEIDG oder KRS Polen.
Was ist CEIDG (Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej – Zentralverzeichnis und Information über die Gewerbliche Tätigkeit) in Polen? – wesentliche Informationen.
Ab dem 1. Juli 2011 nutzen polnische Unternehmer Dienstleistungen des Zentralregisters der gewerblichen Tätigkeit (poln. Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej, kurz CEIDG). CEIDG wurde infolge von Änderungen im Gesetz über die Freiheit der gewerblichen Tätigkeit vom 2. Juli 2004 eingeführt. Vor diesen Modifikationen wurden Register der gewerblichen Tätigkeit von polnischen Gemeinden verwaltet. Zerstreuung von Angaben an verschiedenen Orten des Landes war ein Problem sowohl für Personen, die ihre gewerbliche Tätigkeit eröffnen wollten als auch für diese, die nach Informationen über schon funktionierende Unternehmen suchten. Das zentralisierte System, das CEIDG darstellt, hat die Aufgabe, diese Unbequemlichkeiten abzuschaffen. Aufsicht darüber wird von dem für Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Minister geführt.
Das Hauptziel von Gründung des Zentralregisters war, den Unternehmern aus Polen Gründung ihrer eigenen Firma zu erleichtern. Die Notwendigkeit der Anmeldung des Unternehmens in dem für den Wohnort des Firmenbesitzers zuständigen Gemeindeamt wurde abgeschafft. Das Zentralregister ermöglicht den Unternehmern, den Antrag zu stellen, ohne ihr Haus zu verlassen. Außerdem können diese Begünstigung auch Unternehmer nutzen, die ihre Tätigkeit schon eröffnet haben, aber Änderungen einführen, die bestehende gewerbliche Tätigkeit aussetzen, wieder aufnehmen oder abmelden möchten.
Wesentliche Informationen, die in der Bescheinigung über die Eintragung ins CEIDG Register in Polen enthalten sind:
Grundlegende Angaben
– Vorname;
– Name;
– Steueridentifikationsnummer NIP, Steuernummer in Polen;
– Identifikationsnummer REGON, Statistiknummer in Polen;
– Firma des Unternehmers.
Kontaktangaben:
– E-Mail Adresse;
– Adresse der Internetseite.
Adressangaben:
– Adresse des Hauptsitzes der gewerblichen Tätigkeit
– Adressen von zusätzlichen Orten, an denen gewerbliche Tätigkeit betrieben wird
– Adresse für Zustellungen
– Staatsangehörigkeit (auch ausländische) des Unternehmers
Zusätzliche Angaben
– Datum der erstmaligen Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit;
– Datum der Aussetzung der individuellen gewerblichen Tätigkeit;
– Datum der Wiederaufnahme der individuellen gewerblichen Tätigkeit;
– Datum der Beendigung der individuellen gewerblichen Tätigkeit;
– Datum der Löschung der Eintragung aus dem Register;
– überwiegende gewerbliche Tätigkeit (PKD Code);
– betriebene gewerbliche Tätigkeit (PKD Codes);
– eheliche Vermögensgemeinschaft;
– Status der individuellen gewerblichen Tätigkeit;
Zivilgesellschaften, deren Teilhaber der Unternehmer ist;
Verbote.
Informationen zu einem etwaigen Insolvenzverfahren / Reorganisationsverfahren.
Bevollmächtigte des Unternehmers
Aus dem Zentralverzeichnis und Information über die Gewerbliche Tätigkeit in Polen kann man auch folgende Informationen zur Eintragungsgeschichte erwerben, z.B.:
Eintragungsdatum;
Art der Operation;
Antragsnummer;
Autor des Antrags / der die Änderung einführende Organ;
Datum der Änderungseinführung;
Durch Vermittlung des Online-Service unserer Anwaltskanzlei kann man unter anderen das Dokument von CEIDG aus Polen oder KRS aus Polen erwerben, das Informationen über Unternehmer enthält, die ihre gewerbliche Tätigkeit auf dem Gebiet Polens betreiben, wie auch Informationen über gewerbliche Tätigkeiten, die ausgesetzt oder schon abgeschafft wurden.
Wie kann man das Dokument über die gewerbliche Tätigkeit in Polen bestellen?
Um eine Bescheinigung über die Eintragung ins CEIDG aus Polen zu erwerben, soll man uns eine E-Mail mit folgenden Angaben versenden:
– Name und Vorname des Firmenbesitzers oder Name der Firma, oder die Steueridentifikationsnummer NIP der Firma, oder die Identifikationsnummer REGON der Firma, damit wir nachschauen können, ob diese Firma existiert,
– nach der Verifizierung von Angaben wird der Zahlungsbetrag für die Dienstleistung festgelegt
Gebühr für den Auftrag, eine Bescheinigung über die Eintragung ins CEIDG aus Polen zu besorgen?
Die Gebühr für eine Bescheinigung über die Eintragung ins CEIDG aus Polen wird individuell, je nach dem Kompliziertheitsgrad der Angelegenheit vereinbart – Fragen dazu richten Sie bitte an uns per E-Mail. Wichtig ist, dass es eine Pauschalgebühr ist und ihre Höhe von der Seitenzahl des Dokuments nicht abhängig ist.
Die für die Erledigung der Angelegenheit notwendige Zeit
Unsere Kanzlei bemüht sich, alle Aufträge unverzüglich nach Zahlungseingang auf unser Konto auszuführen. Für die Bescheinigung über die Eintragung ins CEIDG aus Polen braucht man nicht lange warten. Die für den Erwerb der Bescheinigung notwendige Zeit hängt meistens von dem Kompliziertheitsgrad des Auftrags ab.
Alle mit der Bescheinigung über die Eintragung ins Zentralverzeichnis und Information über die Gewerbliche Tätigkeit, kurz CEIDG aus Polen verbundenen Fragen richten Sie bitte an uns per E-Mail.
Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !
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