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Apostille aus Polen

Immer mehr Angelegenheiten müssen wir im Ausland erledigen, was damit verbunden ist, dass die Urkunden bei Behörden in anderen Staaten, z.B. in Deutschland vorgelegt werden müssen. Damit sie jedoch rechtswirksam sind, müssen sie mit dem speziellen Stempel versehen werden, der ihre Authentizität bestätigt und auch Apostille-Klausel genannt wird.

Apostille und Legalisation aus Polen, Apostille Polen
Apostille und Legalisation aus Polen, Apostille Polen

Das gegebene Dokument kann man mit dem Apostille-Stempel selbstständig in Warschau versehen lassen oder damit unsere Kanzlei beauftragen. Selbstständige Erledigung dieser Angelegenheit ist mit dem Besuch mit allen erforderlichen Unterlagen im Sitz des Außenministeriums in Warschau verbunden. Wenn Sie aber die Hilfe unserer Kanzlei nutzen möchten, genügt es, uns mit der Beschaffung der Apostille zu beauftragen, die Urkunden an uns zu verschicken und um alles andere wird sich schon unsere Kanzlei kümmern.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !

Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland

Die Gebühr für den Auftrag, Urkunden aus Polen mit Apostille zu versehen, wird individuell, je nach dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit vereinbart.

Alle Fragen und nähere Informationen über den Erhalt der Apostille-Klausel für polnische Urkunden richten Sie bitte an uns per E-Mail oder füllen Sie das Formular unten aus.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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