Die Anwaltskanzlei hilft Ihnen bei der Beantragung von Apostille für polnische amtliche Unterlagen
Die Apostille-Klausel ist anders gesagt eine Bestätigung, dass das Dokument, das im Inland, z.B. in Polen, benutzt wird, authentisch ist. Dank dieser Bestätigung ist es möglich, dieses Dokument im Ausland, z.B. in Deutschland, zu gebrauchen. Wenn Sie also etwas in einem anderen Land, z.B. in Deutschland, erledigen möchten und dazu Ihre Unterlagen aus Polen notwendig sind (Standesamtsakten – Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Todesurkunden; Gerichtsunterlagen; Verwaltungsunterlagen; notarielle Akten; Diplome, Registerauszüge, Gerichtsurteile), müssen diese mit einer Apostille versehen sein.
Unten finden Sie beispielhafte Unterlagen aus Polen, die mit Apostille-Klausel versehen sind:
Die Gebühr für den Auftrag, Unterlagen aus Polen mit einer Apostille-Klausel zu versehen, wird individuell festgelegt, je nach dem Kompliziertheitsgrad der Angelegenheit.
Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !
Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland
Alle Fragen nach detaillierten Informationen, die die Beschaffung der Apostille-Klausel für polnische Unterlagen betreffen, richten Sie bitte an uns per E-Mail oder füllen Sie das Formular unten aus.
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