Urkunden Polen, Urkunden aus Polen
Urkunden Polen, Urkunden aus Polen – Sofern Sie Geburtsurkuden, Eheschließungsurkunden oder Sterbeurkunden benötigen, müssen Sie sich direkt an das örtlich
zuständige Standesamt wenden. Oft ist es schwierig vorab herauszufinden,
welches Amt bzw. Behörde dafür zuständig ist. Wichtig ist hierbei, dass
jegliche Anträge, Schriftsätze in polnischer Sprache erfasst werden müssen.
Oft verlangen die polnischen Ämter von den Antragsstellern auch eine
polnische Zustellungsadresse.
Hierbei kann die Kanzlei der Rechtsanwältin Monika Osińska-Majchrzak, LL.M.
(German and Polish Law) Ihnen behilflich sein, in dem sie die
gewünschten Urkunden als auch andere Unterlagen sodann bei den zuständigen
polnischen Standesämtern bzw. Behörden beantragt.
Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !
Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland
Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt