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Beglaubigung und Apostille für Dokumente polnischer Hochschulen – Unser Anwaltskanzlei hilft!

Beglaubigung und Apostille für Dokumente polnischer Hochschulen – Unser Anwaltskanzlei hilft!

Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Unterstützung bei der Erlangung einer Apostille für Dokumente, die von polnischen Hochschulen ausgestellt wurden, wie z.B. Diplome, Diplomzusätze und Bescheinigungen über den Studienabschluss. Wenn Sie Dokumente von polnischen Universitäten besitzen und diese für berufliche, akademische oder ausländerrechtliche Zwecke beglaubigen lassen müssen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Was ist eine Apostille und warum ist sie wichtig?

Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung von Dokumenten, die in den Ländern anerkannt wird, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben. Die Erlangung der Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift der Person, die das Dokument unterzeichnet hat, sowie deren Funktion. Zudem wird die Echtheit des Siegels oder Stempels bestätigt, mit dem das Dokument versehen ist. Dank der Apostille können Dokumente aus Polen, wie z.B. Studienabschlüsse, im Ausland anerkannt und von Institutionen oder Arbeitgebern akzeptiert werden.

Welche Dokumente von polnischen Hochschulen beglaubigen wir mit Apostille?

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie bei der Beglaubigung von Originalen, beglaubigten Kopien und Duplikaten der folgenden Dokumente, die von polnischen Hochschulen ausgestellt wurden:

  • Diplome von abgeschlossenen Hochschulstudien in Polen,
  • Diplomzusätze in Polen,
  • Doktordiplome in Polen,
  • Habilitationsdiplome in Polen,
  • Zertifikate über den Abschluss von postgradualen Studien in Polen,
  • Bescheinigungen über den Studienabschluss in Polen,
  • Bescheinigungen über den Abschluss eines Doktorats in Polen,
  • Bescheinigungen über den Abschluss von postgradualen Studien in Polen.

Unsere Kanzlei kann Ihnen dabei helfen, schnell und effizient eine Apostille für diese Dokumente zu erhalten, was entscheidend ist, wenn polnische Dokumente im Ausland benötigt werden.

Warum ist eine Apostille für polnische Dokumente notwendig?

Die Erlangung einer Apostille für Dokumente aus Polen, wie Studienabschlüsse oder Diplomzusätze, ist unerlässlich, wenn Sie ins Ausland gehen, um dort weiter zu studieren, zu arbeiten oder den Aufenthalt zu legalisieren. Eine Apostille ermöglicht die Anerkennung dieser Dokumente durch ausländische Behörden und Institutionen. Mit unserer Unterstützung wird der Prozess der Apostillierung reibungslos und unkompliziert verlaufen.

Legalisation oder Apostille – Welche Option ist die richtige?

Bevor Sie den Prozess der Apostillierung oder Legalisation von Dokumenten aus Polen beginnen, sollten Sie sicherstellen, welches Verfahren in dem Land erforderlich ist, in das Sie reisen. Wenn das Land, in dem das Dokument verwendet wird, das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat, reicht die Apostille aus. Wenn das Land kein Vertragsstaat ist, ist eine zusätzliche Legalisation des Dokuments bei den zuständigen Behörden erforderlich.

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie bei der Feststellung, welches Verfahren notwendig ist, und begleitet Sie durch den gesamten Prozess, damit Ihre Dokumente aus Polen korrekt beglaubigt werden.

Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie Unterstützung bei der Apostillierung oder Legalisation von Dokumenten polnischer Hochschulen, wie z.B. Studienabschlüsse oder Bescheinigungen über den Abschluss von Studien, benötigen, setzen Sie sich mit unserer Anwaltskanzlei in Verbindung. Wir übernehmen alle Formalitäten und helfen Ihnen dabei, schnell die benötigten Dokumente zu erhalten, die im Ausland anerkannt werden.

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