Wie erhalte ich eine Abschrift eines Urteils eines polnischen Gerichts im Ausland ?
Nachdem ein Verfahren mit einer Entscheidung abgeschlossen wurde, ist es oft notwendig, eine Abschrift des Beschlusses oder Urteils des polnischen Gerichts vorzulegen, um sein zuerkanntes Recht zu beweisen.
Wie erhalte ich eine Abschrift einer Entscheidung eines polnischen Gerichts?
Um eine beglaubigte Abschrift eines Beschlusses oder Urteils eines Gerichts aus Polen zu erhalten, müssen Sie einige einfache Schritte unternehmen. Der erste Schritt besteht darin, die relevanten Informationen zu sammeln, die der Antrag auf Erteilung einer Abschrift einer Entscheidung/eines Urteils unbedingt enthalten muss.
Um eine Abschrift eines Urteils zu erhalten, muss das Aktenzeichen der Rechtssache angegeben werden, in der die Entscheidung (Urteil, Beschluss) ergangen ist. Das gerichtliche Aktenzeichen steht auf jedem Schreiben des Gerichts, das an Sie gerichtet ist. Sie befindet sich in der Regel in der linken oberen Ecke des Schreibens. Wenn Sie über das Aktenzeichen nicht verfügen oder diesbezügliche Zweifel haben, kann unsere Anwaltskanzlei die Gerichtsabteilung anrufen, in der das Verfahren stattgefunden hat, um das Aktenzeichen zu erfragen.
Um einen Antrag auf Erteilung einer Abschrift eines in Polen ergangenen Urteils zu stellen, müssen Sie über folgende Angaben verfügen:
– Angaben zu den Parteien oder Verfahrensbeteiligten,
– korrekte Bezeichnung des Gerichts und der Gerichtsabteilung,
– Aktenzeichen der Rechtssache,
– Datum des Urteils.
Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !
Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland
Wenn Sie Fragen zum Erhalt von Abschriften gerichtlicher Beschlüsse oder Urteile aus Polen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns oder füllen Sie das unten stehende Formular aus.
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